Die Sollberger KMU Treuhand bietet Ihnen eine einzigartige Möglichkeit von der langjährigen Erfahrung von Experten in verschiedenen Fachbereichen zu profitieren.

 

Firmengründung

Durch den ständigen Erfahrungsaustausch mit unseren Kunden wissen wir, welche Fragen bei einer Unternehmensgründung auftauchen. Deshalb bieten wir Ihnen eine kompakte Beratung an, welche auf die typischen Probleme eingeht, die sich beim Schritt in die Selbständigkeit erfahrungsgemäss stellen.

 

Einzelfirma

Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlagen.
Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die eine Kleinst- bzw. Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform.
Hauptsächlicher Verwendungszweck: Geeignet für Einmannbetriebe (Malergeschäft, Coiffeur, Künstler etc.)
Anforderungen: –
Anzahl Personen: Nur eine Person kann Inhaberin sein. Inhaber muss ein Domizil in der Schweiz haben (keine Wohnsitzpflicht).
Vorteile:
  • Ermöglicht unkomplizierte, formlose Tätigkeit
  • Weitgehend kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich
  • Kein Mindestkapital erforderlich
Nachteile:
  • Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen
Vermögen:
  • Es können keine Partner an der Unternehmung beteiligt werden
  • Keine Arbeitslosenunterstützung

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen werden. Die Haftungssumme ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einer eigenen Gesellschaft zusammenschliessen. Jeder Gesellschafter haftet bis höchstens zum Betrag seines eingetragenen Stammkapitals.
Hauptsächlicher Verwendungszweck:   Geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen (wird in der Schweiz am häufigsten gegründet)
Anforderungen: Mindestkapital CHF 20’000
Anzahl Personen:
  • Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer, wobei dies dieselbe Person sein kann
  • Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben
Vorteile:
  • Geringes Mindestkapital (CHF 20’000)
  • Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens
Nachteile:
  • Publikationspflicht der Stammanteilsverteilung

 

Aktiengesellschaft (AG)

Mit einer Aktiengesellschaft kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem geniesst sie in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Hauptsächlicher Verwendungszweck: Geeignet für allegewinnorientierten Unternehmen
Anforderungen: Mindestkapital CHF 100’000, mind. CHF 50’000 muss liberiert (einbezahlt) werden.
Anzahl Personen:
  • Mindestens ein Aktionär und ein VR, wobei dies dieselbe Person sein kann
  • Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein
Vorteile:
  • Anonymität der Aktionäre/Investoren
  • Ausschliessliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen
  • Einfache Übertragung der Aktien
Nachteile:
  • Kosten
  • Mindestkapital